Haus- und Platzordnung

für die Eislaufplätze des EVW

  1. Betriebszeiten: 09:00 - 17:00 Uhr. Davor und danach ist das unerlaubte Betreten des Eislaufplatzes verboten. In begründeten Fällen kann die Betriebszeit vom EVW angepasst werden.
  2. Freigegeben ist immer nur die gekennzeichnete Eisbahn. Nur gekennzeichnete Eisflächen benützen! Schneeränder nicht betreten! Vom Uferrand Abstand halten!
  3. Das Mitnehmen von Hunden ist verboten.
  4. Eltern haften für ihre Kinder.
  5. Für Garderobe und Schuhe wird nicht gehaftet.
  6. Eisbahn nicht verschmutzen, Abfallkübel benützen!
  7. Das Hockeyspielen auf der Eisbahn ist verboten.
  8. Fahrordnung einhalten (gegen den Uhrzeigersinn)!
  9. Die erworbene Eintrittskarte darf nur von einer Person benützt werden. Missbrauch verwirkt den Besitz der Karte. Für den Verlust der Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet.
  10. Die Eintrittskarte ist vor dem Betreten des Eislaufplatzes unaufgefordert beim Eingang bzw. an der Kassa vorzuweisen; ebenso ist dies den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen bzw. zur Überprüfung zu übergeben. Kann die Eintrittskarte nicht vorgelegt werden, muss der Eintrittspreis des an der Kassa angeschlagenen Tarifs bezahlt werden.
  11. Die Eintrittskarte ist auf allen EVW betriebenen Eislaufplätzen gültig, mit Ausnahme ausgesteckter 400m-Schnelllaufbahnen, der Spritzeisbahn für Kunstläufer oder ähnlich vorgesehener Bereiche.
  12. Bei ungebührlichem Verhalten oder bei wiederholt grobem Verstoß gegen die Haus- und Platzordnung kann der Karteninhaber des Platzes verwiesen werden, desgleichen bei Nichtbefolgung der vom EVW ergänzend erlassenen erforderlichen Anordnungen.
  13. Die Besucher sind mit der Anfertigung von Bildaufnahmen einverstanden.